Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Mai 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Beratungs-, Interim-Management- und Projektleistungen, die Dr.-Ing. Markus Vos, Hammergasse 21, 55218 Ingelheim (nachfolgend „Berater"), gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Auftraggeber") erbringt.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Berater ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Die Leistungen des Beraters richten sich ausschließlich an Unternehmen. Eine Tätigkeit für Verbraucher findet nicht statt.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages sind Beratungsleistungen im Bereich Werkzeug- und Sondermaschinenbau, insbesondere zu folgenden Themenfeldern:
- Entwicklung und Markteinführung neuer Maschinengenerationen
- Industrie-4.0-Implementierung und Produktionsoptimierung
- Restrukturierung und Sanierung produzierender Mittelständler
- Aufbau internationaler Werks- und Standortprojekte
- CTO- und CEO-Mandate auf Zeit (Interim-Management)
- Marktanalysen, Lasten- und Pflichtenhefte
(2) Der konkrete Leistungsumfang sowie Beginn und Dauer der Tätigkeit ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag bzw. Angebot.
(3) Der Berater schuldet im Zweifel eine sorgfältige Beratungsleistung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Es wird ein Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB geschlossen.
§ 3 Zustandekommen des Vertrages
(1) Angebote des Beraters sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche oder per E-Mail erfolgte Auftragserteilung bzw. -bestätigung zustande.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber wird den Berater nach besten Kräften unterstützen und insbesondere alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten rechtzeitig zur Verfügung stellen.
(2) Der Auftraggeber benennt einen kompetenten Ansprechpartner, der dem Berater verbindliche Auskünfte erteilen sowie Entscheidungen treffen oder herbeiführen kann.
(3) Soweit die Leistungserbringung beim Auftraggeber vor Ort erforderlich ist, stellt dieser geeignete Arbeitsplätze, Zugang zu erforderlichen IT-Systemen und Werksbereichen sowie persönliche Schutzausrüstung kostenfrei zur Verfügung.
§ 5 Vergütung
(1) Die Vergütung wird im Einzelvertrag vereinbart. Sie kann insbesondere als Tagessatz, Stundensatz oder als Pauschale ausgestaltet sein.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind sämtliche Preise Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Reisekosten (Bahn 1. Klasse, Mietwagen oder Pkw zu 0,42 € pro Kilometer, Flug Economy bei Strecken > 600 km, Übernachtung in landesüblicher Mittelklasse) sowie sonstige projektbezogene Auslagen werden zusätzlich zum Selbstkostenpreis gegen Nachweis abgerechnet, sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde.
§ 6 Zahlungsbedingungen
(1) Rechnungen werden monatlich nachträglich gestellt und sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(2) Bei Zahlungsverzug ist der Berater berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen.
(3) Eine Aufrechnung mit Forderungen des Auftraggebers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
§ 7 Geheimhaltung
(1) Der Berater verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Tätigkeit zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen, technischen und persönlichen Angelegenheiten des Auftraggebers, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder die nach den Umständen erkennbar als vertraulich zu behandeln sind, zeitlich unbegrenzt geheim zu halten.
(2) Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits öffentlich bekannt waren oder ohne Verletzung dieser Verpflichtung öffentlich bekannt geworden sind.
(3) Auf Verlangen des Auftraggebers wird der Berater eine projektspezifische Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) gesondert unterzeichnen.
(4) Veröffentlichungen über Inhalte oder Ergebnisse eines Projekts (z. B. als Referenz auf der Website oder in Akquise-Material) sind nur nach vorheriger schriftlicher Freigabe durch den Auftraggeber zulässig. Eine anonymisierte Verwendung ohne Nennung des Auftraggebers ist davon nicht berührt.
§ 8 Haftung
(1) Der Berater haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine darüber hinausgehende Haftung, insbesondere für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Der Berater unterhält eine angemessene Berufshaftpflichtversicherung.
§ 9 Kündigung
(1) Beratungsverträge können von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt).
§ 10 Rückgabe von Unterlagen
Nach Abschluss oder Beendigung des Auftrages werden vom Auftraggeber überlassene Unterlagen, Datenträger und Materialien auf Anforderung zurückgegeben oder — sofern keine gesetzlichen oder berechtigten Aufbewahrungspflichten entgegenstehen — vernichtet bzw. gelöscht.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Mainz, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses.